1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot, Preise
Unsere Angebote und Preislisten gelten freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet haben. Die zum jeweiligen Lieferzeitpunkt aktuellen Preise sind Abrechnungsgrundlage, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
3. Schutz Unterlagen / Geheimhaltung
Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4. Zahlungen
Bei allen Zahlungen sollen auf den Belegen die Rechnungs- und Kundennummern angegeben werden. Allerdings sind Zahlungswidmungen durch den die Zahlung Leistenden unwirksam und für uns nicht bindend. Es bleibt uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungen angerechnet werden. Eingehende Zahlungen können so auf ältere fällige Rechnungen entgegengenommen und gutgeschrieben werden. Innerhalb derselben Forderungen werden eingehende Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einbringung, die sohin von unserem Kunden zu tragen sind, dann auf Zinsen und schließlich auf Kapital angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen verrechnet.
5. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
6. Lieferungen
Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen dem Kunden nicht zu. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag (teilweise) zurückzutreten.
7. Erfüllung und Gefahrenübergang
Unsere Lieferverpflichtung gilt jeweils als erfüllt und damit ist auch die Gefahr auf unseren Kunden übergegangen, wenn
a. bei vereinbarter Auslieferung durch unsere PKWs die Ware mit unseren PKW unser Gelände in Kramsach verlässt
b. bei vereinbarter Abholung durch unseren Kunden die Lieferbereitschaft durch uns angezeigt worden ist
c. bei vereinbarter Verfrachtung durch die Bahn die Lieferung der Abgabestation übergeben ist.
Beladung eines Kundenfahrzeugs mit gesackter Ware und Handelswaren:
Wir halten ausdrücklich fest, dass das Kundenfahrzeug nicht von uns beladen wird. Sollten wir dem Kunden in Ausnahmefällen jedoch aus Kulanzgründen bei der Beladung behilflich sein, so handeln wir ausschließlich aufgrund der Anweisungen und Anordnungen des Kunden, sodass die Ladungssicherheit und -sicherung sowie die gesetzmäßige Beladung im ausschließlichen Einfluss- und Haftungsbereich des Kunden verbleibt. Wir handeln somit in keinem wie immer gearteten Fall als Anordnungsbefugter und übernehmen daher für die Beladung des Kundenfahrzeuges keine wie immer geartete Haftung. Somit schließen wir jede Haftung im Sinne des § 101 Abs 1a KFG aus und halten fest, dass die Anweisungs- und Anordnungsbefugnis und damit auch die Einhaltung der Ladevorschriften ausschließlich beim Kunden liegt.
Für die Einhaltung sämtlicher Gewichtsvorschriften, der Nutzlast sowie des zulässigen Gesamtgewichts und der Ladungssicherung ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde handelt hierbei, sowie bei sämtlichen Eintragungen in den Frachtbrief, im eigenen Namen und eigener Verantwortung und übernimmt hierfür die alleinige Haftung. Der Kunde erklärt, Futtermittel Sommeregger für sämtliche Ansprüche gleich welcher Art und aus welchem Titel, insbesondere Schadenersatzforderungen, Verwaltungsstrafen, etc., aus einer allenfalls falschen Beladung (insbesondere Überladung) sowie aus unrichtigen Frachtbriefeintragungen betreffend Menge/Gewicht, vollkommen schad- und klaglos zu halten und übernimmt hierfür die alleinige Haftung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Die Befugnis unseres Kunden, die Ware zu veräußern oder zu verarbeiten/verfüttern, erlischt bei jedem Zahlungsverzug, bei einem Insolvenzverfahren unseres Kunden oder mit der schriftlichen Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes.
Durch die Verarbeitung/Verfütterung unserer Ware durch unseren Kunden oder einen Dritten entsteht Miteigentum an dem Produkt/Tier nach dem Verhältnis der Wertanteile. Wird über das Produkt/Tier, bei dem/an das unsere Ware verarbeitet/verfüttert wurde, verfügt, insbesondere durch Veräußerung, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die hieraus resultierenden Forderungen unseres Kunden oder eines Dritten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Diese Forderungen gelten sofort nach Entstehung –
gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles – als an uns unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen, Name und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der Forderungen bekanntzugeben sowie seine Abnehmer von der Forderungs-abtretung zu verständigen. Weiters ist unser Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderungen gleichzeitig mit
der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Für alle Forderungen, die aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Verfütterung unserer Ware oder des Verarbeitungs- /Fütterungsproduktes entstehen, gilt ein absolutes Zessionsverbot als vereinbart.
9. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Es ist uns überlassen, in welcher Form Gewährleistungsansprüche erledigt werden. Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen, für darüberhinausgehende besondere Eigenschaften nur dann, wenn diese von uns schriftlich zugesichert worden sind. Eine Haftung unsererseits für Mängelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Unser Kunde ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche an uns fällige Zahlungen zurückzuhalten.
10. Schadenersatz, Produkthaftung
Für unsere Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen. Allfällige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11. Rücktritt
Falls über das Vermögen unseres Kunden das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Liegt ein Lieferverzug vor, der auf ein grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen ist, dann ist unser Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
12. Datenschutzgesetz
Zum Zwecke der Geschäftsabwicklung werden in unserer EDV-Anlage folgende personenbezogene Daten gespeichert: Name/Firma, Adresse, Umsatz, Bankverbindung, statistische Kennziffern.
13. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen
14. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
15. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.